„Fachpersonal in pädagogischen Arbeitsfeldern sollte die wichtigsten Grundlagen des ordnungsrechtlichen Kinder- und Jugendschutzes kennen und zielgruppen- und situationsadäquat anwenden können. Hierzu bedarf es (…) eine tiefe gehende Information über gesetzliche und ordnungsrechtliche Grundlagen. Neben der Kenntnis gesetzlicher Bestimmungen ist aber vor allem deren praktische Umsetzung im pädagogischen Alltag von Bedeutung.“
(Auszug aus Durchblick Information zum Jugendschutz, BAJ Berlin)
Im Seminar haben wir uns zunächst mit dem System des Kinder- und Jugendschutzes vertraut gemacht und die Grundstrukturen kennengelernt. Wir haben potenziellen Gefährdungsbereiche identifiziert und uns mit der Frage beschäftigt, wie kinderfreundlich Deutschland eingeschätzt wird. Dabei haben wir uns auch mit der Lebensrealität von Kindern aus unterschiedlichen Ländern und Kontinenten auseinandergesetzt und Bezüge zu UN-Kinderrechtskonvention gezogen.
Zentrale Themen des Kinder- und Jugendschutzes wurden intensiv in Kleingruppen bearbeitet:
- Jugendschutz in der Öffentlichkeit
- Indizierungsverfahren
- grenzwahrenden Umgang im pädagogischen Alltag
- erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.
Die Ergebnisse wurden von den Kleingruppen exemplarisch in kreativer Form im Plenum vorgestellt. Für das Thema „Gefährdung des Kindeswohls nach §1666 BGB“ konnten wir Frau Bosslet vom Jugendamt Germersheim gewinnen, die uns anhand konkreter Fallbeispiele erläuterte, wie eine Gefährdungseinschätzung nach §8a SBG VIII abläuft und wie das weitere Verfahren aussehen könnte. Hier gab es auch die Gelegenheit, eigene Beispiele aus der Praxis zu reflektieren.
Im Seminar wurde deutlich, dass der Kinder- und Jugendschutz im pädagogischen Alltag eine große Rolle spielt. Das Wissen über zentrale Verfahrensabläufe und notwendige Gesetzesgrundlagen ist ein Beitrag, um die Handlungssicherheit im Alltag zu stärken.